[Pest]. – Karl VI., Kaiser. Patent bezüglich der besonders in Ungarn (Szegetin, Temeswarer Banat, Neu-Arad, Siebenbürgen usw.) grassierenden „abscheuliche[n] Seuche der Pestilentz“. Wien, 12. August 1738. Fol. Mit Holzschn.-Vignette u. -Initiale am Beginn. 6 nn. Bll., Heftstreifen.
€ 450,-
Erste Ausgabe. – Zu Beginn fordert der Kaiser „sowohl denen Beicht-Vättern in denen Beicht-Stühlen, als auch denen Predigern auf denen Cantzeln, item Pfarrern, und Seel-Sorgern in denen Städten und auf dem Land“ auf, „daß sie das Volck von dem lasterhafften Leben ab- und zur Buß und Versöhnung mit Gott eyferigist ermahnen, um dadurch derley, von Gott verhängende Straffen abzuwenden“. Danach folgen detaillierte Angaben zu Grenzschließungen nebst der zu verhängenden „Leib- und Lebens-Straff“ bei unrechtmäßiger Übertretung derselben. Dafür sollen „überall wo noch keine Hoch-Gerichter stehen, einige Schnell-Galgen nächst der Uberfahrt unverlängt aufgerichtet“ werden. Ausserdem solle denen Raitzen [Bezeichnung für die orthodoxe serbische Bevölkerung der Habsburgermonarchie], Wallachen, Bettlern und Juden […] der Eingang keineswegs verstattet, sondern selbe, als dermahlen bannisirte Leute gehalten und zuruck geschaffet werden“. Gestattete Ausnahmen werden angeführt und ein dazu „von dem Commendanten deren Festungen, oder Obrigkeit deren Oerter“ auszustellendes und zu unterfertigendes „Fede-Formular“ erläutert. – Das erste Blatt m. zeitgen. Vermerk „Contagion“. Schwach gebräunt u. nur vereinzelt etw. fleckig.
